Das Landgericht (LG) München I hat sich in einem jüngst veröffentlichten Urteil damit befasst, ob die Betreiber von kostenlos nutzbaren W-LAN-Hotspots, wie man sie in Hotels, Cafés oder Gaststätten findet, zur Erhebung und Speicherung von Nutzerdaten verpflichtet sind.
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